Auflistung aller Kriterien

Dimension I: Erhöhung des Schutzes durch städtebauliche, architektonische Gestaltung und technische Ausstattung

Kriterium 1 — Lesbarkeit und Orientierung

  • Folgt die Gestaltung des Raumes dem Prinzip des "universellen Designs" ("Universelles Design": eine Stadtgestaltung, die - nach dem Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen - eine Nutzung durch alle Menschen im größtmöglichen Umfang erlaubt)?
  • Ermöglicht der Aufbau des Raumes den Nutzerinnen und Nutzern eine problemlose Orientierung?
  • Werden die Nutzenden durch die Raumgestaltung implizit befähigt, unmittelbar zu begreifen, wo sie lang gehen müssen?
    Oder brauchen nutzende Personen Unterstützung und Hilfen, um ihren Weg zum Ziel zu finden?
  • Ist eine (explizite) Beschilderung erforderlich, um sich orientieren zu können
    (Begründungsfaktoren: hohe Komplexität der Raum-/Nutzungsstrukturen und Nutzungsfrequenzen)?
  • Wenn vorhanden: Machen die eingesetzten Zeichen, Schilder und Hinweise den jeweiligen Zweck bzw. die jeweilige Nutzungsfunktion klar? Sind die Beschilderungen und Leitsysteme gut lesbar? Im Fall einer speziellen Infrastruktur
    (z. B. Spielplatz oder Seniorentreff): Werden Anforderungen der alters- und zielgruppengerechten Orientierung berücksichtigt
    (z. B. Beschriftungen und verwendete Symbole)?
  • Ist ein Wegeleitsystem erforderlich, um sich orientieren zu können (Begründungsfaktoren: Vielfalt an Wegeverbindungen und Zielorten)?

Kriterium 2 — Räumliche An- und Zuordnung

  • Sind die Nutzungen im (öffentlichen) Raum des betrachteten Bereichs so an- und zugeordnet, dass gegenseitige Nutzungskonflikte vermieden werden?
  • Sind verschiedene Nutzungsfunktionen so zueinander zugeordnet, dass der betrachtete Bereich überwiegend belebt ist
    (z. B. Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs, Ein- /Zugänge, Park- und Abstellplätze)?
  • Führen die Zugangswege zur Belebung des Bereichs, so dass die Passantinnen und Passanten einen Beitrag zur "informellen Kontrolle" leisten können?
  • Sind die Fenster von Gebäuden auf den (halb-) öffentlichen Raum und auf die Straße ausgerichtet?

Kriterium 3 — Gestalterische Klarheit

  • Können Nutzerinnen und Nutzer die Abfolge zentraler und nachgeordneter Bereiche "verstehen" und nachvollziehen
    (klare Bedeutungshierarchie)?
  • Sind die Maßstäbe der Abstände, Höhen, Längen und Breiten angemessen/richtig dimensioniert (z. B. Straßen sind nicht zu weiträumig/breit, Unterführungen nicht zu eng)?
  • Sind vorhandene Bezugspunkte klar aufeinander bezogen (z. B. das Verhältnis: Bushaltestelle, Gebäudeeingang, Fahrradabstellplatz)? Sind die Standorte für nutzende Personen nachzuvollziehen?
  • Ist das Design des Raums (z. B. Farbgebung, Materialverwendung, Bodenbeläge, Beleuchtung) an die Zielgruppen und ihre Bedürfnisse angepasst? Gibt das Design Hinweise, welche Nutzungen in welchen Bereichen gewünscht werden?

Kriterium 4 — Gestaltung territorialer Grenzen

  • Sind die bestehenden Abschottungen und Grenzziehungen unter Sicherheitsgesichtspunkten angemessen (Begründungsfaktoren: z. B. hohe Komplexität der Raum-/Nutzungsstrukturen und Nutzungsfrequenzen; sensible Nutzungsgruppen)?
  • Regen die Abgrenzungen der Raumaufteilung dazu an, das gewünschte Verhalten zu zeigen? Werden Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Rollen und Interessen (z. B. Passantinnen und Passanten, Straßenhandel Betreibende, Verweilende) durch die Aufteilung und Grenzsetzungen befähigt, Teilräume gemeinsam störungsfrei in Anspruch zu nehmen?
  • Werden die Grenzen von Grundstücken und Nutzungsflächen gegenständlich oder symbolisch durch Zäune, Hecken u. ä. markiert? Sind diese Abgrenzungen nutzungsgerecht (z. B. statt Maschendrahtzaun um Kindertagesstätten angenehme, klar gegliederte und transparente Materialien für die Gestaltung von Grenzen)?
  • Wird in den betrachteten Bereichen zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Raumzonen differenziert?
    Ist diese Aufteilung für Nutzende wahrnehmbar? (Werden z.B. Schulhöfe in allgemein öffentliche und nur im Schulbetrieb zugängliche Nutzungszonen gegliedert?)
  • Wird deutlich zwischen Bereichen mit freiem Zugang und Bereichen mit bedingtem Zugang differenziert?
  • Befindet sich in Zugangsbereichen eine abgestufte Übergangszone, in der der Verkehrsfluss eingeschränkt oder verlangsamt wird (z. B. Vorfahrtmöglichkeiten für Eltern vor Schulen oder Hauseingänge in Fußgängerzonen)?
  • Sind weitere Grenzziehungen erforderlich, um Sicherheit gewährleisten zu können?

Kriterium 5 — Überschaubarkeit und Sichtbarkeit

  • Ist Transparenz für den betrachteten Bereich erforderlich, damit Aktivitäten von allen Seiten gesehen werden können?
    Wenn Ja: Ist der öffentliche Raum im betrachteten Bereich transparent?
  • Sind die öffentlich zugänglichen Bereiche über Sichtachsen überschaubar (z. B. schränkt Vegetation die Sicht in den Raum bzw. in angrenzende öffentliche Räume nicht ein)?
  • Sind die Zuwege und die Eingänge zu angrenzenden Gebäuden oder Bereichen übersichtlich? Sind sie von der Straße aus gut zu sehen, erkennbar gestaltet und transparent? Befinden sich Eingänge gut sichtbar auf der Vorderseite und nicht verdeckt auf der Rückseite?
  • Sind beispielsweise Haltestellen, Verbindungsdurchgänge, Eingänge benachbarter Nutzungen oder Stellplätze des ruhenden Verkehrs so platziert, dass die Orte aus den verschiedenen Positionen übersichtlich sind?
  • Ist die Eingangs-/Ausgangssituation von Hausdurchgängen, Unterführungen oder Tunneln hell und freundlich gestaltet? Können sie durch Sichtbeziehungen aus dem Umfeld kontrolliert werden?
  • Sind rückseitige Wege von Gebäuden einsehbar?
  • Ist der Zugang zu Bereichen der technischen Bewirtschaftung (z. B. Abfallbereich) durch Sichtbeziehungen aus dem Umfeld kontrollierbar?

Kriterium 6 — Lokalisierung von Aktivitäten

  • Sind im betrachteten Bereich besondere Anlauf-/Orientierungspunkte schnell auffindbar platziert (z. B. öffentliche Toilette, Informations-/Servicestelle, Fahrscheinautomat, witterungsunabhängiger Wartebereich, Altglas-/Altkleidercontainer)?
  • Wurden besondere Anlauf-/Orientierungspunkte so positioniert, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht beeinträchtigt werden
    (z. B. Informationskasten, Fahrkartenautomat, öffentlicher Fernsprecher, Hinweistafel, mobile Werbeaufsteller)?

Kriterium 7 — Beleuchtung (bevorzugt in den Abendstunden zu prüfen)

  • Ist ein abgestuftes, hierarchisches Lichtkonzept erkennbar? Ist die Beleuchtung in allen Bereichen überzeugend?
  • Beinhaltet/Erfordert das Lichtkonzept eine flexible Beleuchtung (z. B. Dauerlicht versus bedarfs- bzw. sensorgesteuerte temporäre Beleuchtung durch Bewegungsmelder mittels Lichtschranken, Infrarotsender etc. an definierten Stellen)?
  • Werden vorbeikommende Personen sowie Nutzerinnen und Nutzer durch die Beleuchtung im Raum angemessen "geführt"? Sind Zielpunkte wie zum Beispiel Eingangsbereiche, (rückseitige) Zuwege oder eine Haltestelle ausreichend und angenehm beleuchtet?
  • Wird die Beleuchtung nicht durch Bäume und Büsche eingeschränkt?
  • Sind Hausdurchgänge, Unterführungen oder Tunnel ausreichend beleuchtet?
  • Sind Anlauf-/Orientierungspunkte ausreichend beleuchtet (z. B. öffentliche Toilette, Informationskästen, Fahrkartenautomat, öffentlicher Fernsprecher, Hinweistafeln, witterungsunabhängiger Wartebereich, Altglas-/Altkleidercontainer)?

Kriterium 8 — Zugänglichkeit und Zugangsbedingungen

  • Sind die Ein- und Zugänge (zu Gebäude, Platz usw.) an der richtigen Stelle und schnell auffindbar platziert?
  • Ist eine Zugangskontrolle erforderlich, um Sicherheit gewährleisten zu können?
    Wenn Ja: Gibt es eine Zugangskontrolle? Wird der nicht- oder teilöffentliche Zugang durch eine soziale oder technische Kontrolle reguliert?
  • Ist der betrachtete Bereich vom fließenden und ruhenden Straßenverkehr hinreichend abgetrennt?

Kriterium 9 — Widerstandsfähigkeit der Ausstattung und technischen Sicherung

  • Ist eine technische Sicherheitsausstattung erforderlich (z. B. Videoüberwachung, Schließsystem, besonderer Einbruchsschutz)?
    Wenn Ja: Verfügt der betrachtete Bereich eine entsprechende technische Sicherheitsausstattung? Ist die Einrichtung technisch hinreichend gesichert?
  • Sind die Aufenthalts- und Abstellmöglichkeiten im betrachteten Bereich robust ausgestattet?
  • Ist die Ausstattung und Möblierung der Aufenthalts- und Abstellmöglichkeiten im betrachteten Bereich funktional passend?
  • Ist die Ausstattung robust genug, um Vandalismus und Brandstiftung zu widerstehen?
  • Sind Tore, Türen, Fenster aus robusten werthaltigen Materialien?
  • Sind Ausstattungsgegenstände wie Abfallbehälter, Schilder, Infotafeln aus robusten werthaltigen Materialien?
  • Erfüllen die Ausstattungsgegenstände wie Abfallbehälter, Schilder, Infotafeln auch die gewünschte Funktion?
  • Sind Abgrenzungen und Zäune aus robusten werthaltigen Materialien?
  • Ist die Beleuchtungsausstattung aus robusten werthaltigen Materialien?
  • Lassen sich die Materialien und Möblierungen im betrachteten Bereich im Fall von Beschädigung und Zerstörung schnell wiederherstellen bzw. reparieren?

Kriterium 10 — Sichere Abstellmöglichkeiten

  • Sind die Abstellplätze für Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß angeordnet und gesichert?
  • Steht eine ausreichende Zahl von Abstellplätzen für Fahrräder zur Verfügung? Sind die Abstände zwischen den Abstellplätzen - unter dem Gesichtspunkt der Bewegungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer - groß genug?

Kriterium 11 — Kompatibilität des Ortes mit Sicherheitsmaßnahmen

  • Weist der betrachtete Bereich hohe Nutzungsfrequenzen auf (z. B. Bahnhof, Einkaufszentrum, Fußgängerzone, Stadtteilspielplatz)?
    Wenn Ja: Sind dort Stellen/Orte vorhanden, an denen eine schnelle, effiziente Information/Kommunikation in einem Notfall erfolgen kann (z. B. Unfall, gesundheitlicher Notfall wie Schlaganfall, kriminelle Ereignisse wie Raub, Körperverletzung etc.)?
  • Sind die Orte für Sicherheitskräfte, Streifengänge/-fahrten und Einsatzdienste einfach und schnell zugänglich sowie übersichtlich (z. B. private Sicherheitsdienste, Polizei, Rettungswege der Feuerwehr und Notfallambulanz)?
  • Ist der Ort so gestaltet, dass er schnell und sicher evakuiert werden kann?

Kriterium 12 — Verkehrsanbindung und Wegeführung

  • Sind die Gehwege an der Straße breit genug für die Begegnung von Menschen?
  • Im Fall eines hochfrequenten Bereichs: Wird der Fluss vorbeikommender Personen störungsfrei gelenkt?
  • Ist eine Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs auf kurzem Weg erreichbar?
  • Gibt es eindeutige Routen, auf denen der betrachtete Bereich von allen Wohnanschriften im Quartier bequem und sicher erreicht werden kann (fußläufig, mit dem Fahrrad, im Auto)?
  • Sind bei der Wegeführung Fußgängerrisiken angemessen berücksichtigt (z. B. Möglichkeiten zur Überquerung von Straßen, Verkehrssicherung durch Ampeln)?
  • Sind die Wege so gestaltet, dass keine Kriminalitätsängste entstehen können (z. B. durch Vermeidung unübersichtlicher Nischen oder wuchernder Begrünung)?

Dimension II: Erhöhung des Schutzes durch Management

Kriterium 13 — Regeln für die Nutzung

  • Handelt es sich um einen sensiblen Bereich, so dass formelle (rechtliche) Regeln für die Nutzung ausgeschildert werden müssen?
    Wenn Ja: Werden formelle (rechtliche) Regelungen für die Nutzung der Einrichtung und/oder der dazu gehörenden Flächen angemessen visualisiert?
  • Beugen die Regeln Diskriminierungen von Nutzungsgruppen vor?
  • Ist erkennbar, welche Gründe für die Regeln ausschlaggebend sind und wer dahinter steht?
  • Werden Personen mit einer Bereitschaft zur Regelübertretung gezielt angesprochen, keinen Vandalismus, keine Gewalt und keine anderen Störungen zu zeigen? Werden die Regeln bei Bedarf mündlich erläutert?
  • Wird die Regeleinhaltung systematisch überprüft, um unerwünschten Ereignissen/Kriminalität vorzubeugen? Gibt es Einsatzpläne zur regelmäßigen/kontinuierlichen Überwachung bzw. Kontrolle der Regeleinhaltung?
  • Besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall Personen zur Regeleinhaltung anzusprechen?
  • Werden Beschwerden über die Situation im Umfeld gesammelt und wird ihnen wirkungsvoll nachgegangen?
  • Ist eine Telefonnummer (Hotline für Bürgermeldungen) gut sichtbar angebracht, über die Ansprechpersonen für Beschwerden und Anregungen erreicht werden können (z. B. bei Verschmutzung eines Spielplatzes)?
  • Ist ein Wegeleitsystem vorhanden (z. B. Ausschilderung von Wegen zu öffentlichen Toilettenanlagen)?
  • Falls vorhanden: Wird regelmäßig überprüft, ob es zutreffende Hinweise gibt, wo Nutzerinnen und Nutzern langgehen wollen/sollen? Wird es zeitnah auf den neuesten Stand gebracht?
  • Wird regelmäßig überprüft, ob die Regeln noch sinnvoll sind und ob sie den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen?

Kriterium 14 — Reinigung

  • Gibt es Informationen, wie Abfall richtig zu beseitigen ist?
  • Orientiert sich die Reinigungshäufigkeit an Zyklen des Schmutzanfalls? Werden außergewöhnliche Verunreinigungen zeitnah (schnell) beseitigt?
  • Wird der Verschmutzungsgrad regelmäßig überprüft? Gibt es eine Anweisung, ab welchem Maß der Verunreinigung die Beseitigung veranlasst wird?
  • Werden alle Raumbereiche in gleicher Weise gereinigt, um vorzubeugen, dass Randbereiche als unsicher stigmatisiert werden?
  • Gibt es Vereinbarungen mit der Abfallwirtschaft und/oder mit Unternehmen der Straßen- oder Fassadenreinigung, damit Verunreinigungen im Umfeld und/oder auf Fassaden (z. B. Graffiti) zeitnah beseitigt werden?
  • Werden Maßnahmen der Reinigung regelmäßig dokumentiert? Werden sie regelmäßig reflektiert und zu strategischen Konsequenzen genutzt?

Kriterium 15 — Instandhaltung

  • Werden Beschädigungen an der Möblierung und Ausstattung des Außenraums sowie an Grünflächen schnell beseitigt?
    Wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt bzw. eine robustere Ausstattungsvariante gewählt?
  • Betrifft die Instandhaltungsstrategie auch die schnelle Reparatur der Elektrik, des Telefonsystems und der Beleuchtung?
  • Werden alle Raumbereiche in gleicher Weise instandgehalten, um der Stigmatisierung von Teilräumen oder Randbereichen als unsicher vorzubeugen?
  • Gibt es Vereinbarungen mit Unternehmen, nach Vandalismus Objekte/Materialien zeitnah zu ersetzen bzw. zu erneuern?
  • Werden Maßnahmen der Instandhaltung regelmäßig dokumentiert? Werden sie regelmäßig reflektiert und zu strategischen Konsequenzen genutzt?

Kriterium 16 — Kooperation in der Nachbarschaft und mit Institutionen

  • Ist der Belastungsgrad der örtlichen Situation so hoch, dass zur Gewährleistung von Sicherheit die Zusammenarbeit im Umfeld erforderlich ist?
    Wenn Ja: Wird mit Personen, Gruppen oder Organisationen im Umfeld/in der Nachbarschaft (z. B. über "Zuständigkeitsgrenzen" von Verwaltungsressorts, Institutionen hinweg) zusammengearbeitet, um die Nutzung der Flächen und das Verhalten der nutzenden Personen zu beeinflussen?
  • Übernimmt eine Vertretung der Kommune die Verantwortung für die Bewertung der belasteten Situation und für die Koordination der Kooperation?
  • Werden Akteure aus der Nachbarschaft in die Pflege/Verantwortung von Flächen und Objekten des öffentlichen Raums einbezogen (z. B. ehrenamtliche Patenschaften für Bäume, Straßenmöbel etc.)?
  • Gibt es Absprachen im Pflege-, Kontroll- und Überwachungssystem mit örtlichen Institutionen (z. B. Polizei, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Einzelhandel, kommunale Agenturen, Verkehrsunternehmen, Schulen etc. vor Ort)?
  • Wurde ein Interessens- bzw. Kooperationsverbund gegründet, um Sicherheitsfragen gemeinschaftlich-kooperativ zu behandeln?
  • Gibt es Formen des gemeinschaftlichen Betriebs von Wegen, Flächen, Energieanlagen, Treffpunkten, Einrichtungen oder ähnlichem?
  • Wird mit einem freien Träger (z. B. der Wohlfahrtspflege) zusammengearbeitet, um Nutzungsgruppen zu integrieren und kriminalpräventiv zu aktivieren?
  • Wurden Initiativen der Kriminalprävention (z. B. ein lokaler Kriminalpräventiver Rat) in die Planung und Gestaltung des Ortes einbezogen?
  • Wird regelmäßig bewertet, ob das Interessens- bzw. Kooperationsnetz zu Sicherheitsfragen positiv auf die örtliche Situation wirkt?

Kriterium 17 — Maßnahmen für Nutzungsgruppen

  • Handelt es sich um einen Ort in der Kommune, wo Gruppen mit Konfliktpotenzial aufeinandertreffen?
    Wenn Ja: Werden die verschiedenen Nutzungsgruppen differenziert wahrgenommen?
  • Werden Maßnahmen für die Wohnbevölkerung, die dort ansässig ist, von Maßnahmen für die temporäre Bevölkerung, die den Ort gezielt aufsucht, unterschieden (z. B. Beschäftigte, Nutzerinnen und Nutzer der Infrastruktur, Bettelnde, Wohnungslose, Drogenabhängige etc.)?
  • Sind die Maßnahmen passgenau auf einzelne Nutzungsgruppen zugeschnitten?
  • Gibt es eine Partnerschaft der Kommune mit freien Trägern (z. B. Wohlfahrtsverbände) für die Ansprache besonderer Nutzungsgruppen (z. B. arbeitslose Jugendliche, Bettelnde, Wohnungslose, Drogenabhängige etc.)?
  • Wird die Verdrängung solcher Gruppen vermieden? Wird der Raum für alle Nutzungsgruppen offengehalten?
  • Oder gibt es Alternativen für Gruppen, die von der Nutzung ausgeschlossen werden sollen? Sollen bestimmte Gruppen andere Orte aufsuchen?

Kriterium 18 — Formale Kontrolle

  • Handelt es sich um einen belasteten Ort in der Kommune, wo formale Kontrollmaßnahmen erforderlich sind?
    Wenn Ja: Gehören zum Management der Infrastruktur Sicherheitsfachkräfte mit klar definierten Aufgaben, die der Wahrung der Sicherheit dienen?
  • Sollte über den Einsatz einer Videoüberwachung in bestimmten Zonen nachgedacht werden?
  • Gibt es mit für Sicherheit zuständigen Organisationen ein abgestimmtes und gemeinsam umgesetztes Konzept der Kontrolle und Intervention (z. B. Streifen der Polizei und Sicherheitsdienste, Videoeinsatz)?
  • Sind wegen besonderer Gefahrenlagen spezifische Kontrollen für bestimmte Wege/Routen und/oder für Ein-/Ausgänge
    (z. B. tagsüber, nachts) notwendig?
  • Werden die Kontrollmaßnahmen überprüft und bewertet?

Kriterium 19 — Organisation des Zugangs

  • Ist eine besondere Organisation des Zugangs erforderlich, um Sicherheit gewährleisten zu können?
    Wenn Ja: Ist die Trennung des Zugangs zu sensiblen Räumen und Zonen für Nutzende klar zu erkennen (z. B. Rückseite, Hintereingänge, Wirtschaftsbereiche)?
  • Wird der Zugang zu nichtöffentlichen und halböffentlichen Bereichen (z. B. Wirtschaftsräume, Büros von Mitarbeiter/innen, Werkstätten etc. eingeschränkt)?
  • Führen die Maßnahmen im Zugangsbereich zur Vermeidung von Angsträumen? Erhöhen Sie den Wohlfühlcharakter des Raumes (z. B. durch Farbe, Licht, Klänge)?
  • Wird der Zugang über Öffnungs- und Schließzeiten reguliert?

Kriterium 20 — Koordination von Zeitrhythmen

  • Ist eine kontinuierliche soziale Kontrolle über den gesamten Tageszyklus erforderlich?
    Wenn Ja: Sind die Öffnungs-/Schließzeiten im Umfeld aufeinander abgestimmt bzw. koordiniert, damit Sicherheit über den gesamten Tageszyklus besteht?
  • Werden besondere Aktivitäten durchgeführt, um den Zeitraum der sozialen Kontrolle durch Anwesende möglichst weit auszudehnen?
  • Brauchen besondere Raumzonen eine Belebung zur Überwachung durch Passantinnen und Passanten während der Nachtzeit?
  • Ist die Nutzungsdichte zu hoch? Ist die Belebtheit an dem Ort gezielt zu verringern?

Dimension III: Erhöhung des Schutzes durch Nutzungsverantwortung

Kriterium 21 — Förderung / Zulassen von Aktivitäten der nutzenden Personen

  • Wird es gefördert und geduldet, dass (vereinbarte) Aktivitäten im öffentlichen Bereich vor der wohnbezogenen Infrastruktur stattfinden können?
  • Ist die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Flächen (z. B. für Straßenfeste u.ä.) in einer (kommunalen) Satzung verankert? Werden Sondernutzungen zugelassen?
  • Darf der öffentliche Bereich vor der wohnbezogenen Infrastruktur durch Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer gezielt belebt werden? Können die Nutzenden den Bereich symbolisch (z. B. mittels Gegenständen wie Stühlen etc.) markieren?
  • Gibt es Formen des gemeinschaftlichen Betriebs von Bereichen der wohnbezogenen Infrastruktur durch Nutzerinnen und Nutzer?
  • Gibt es vor Ort eine Anlaufstelle, die über solche Nutzungsoptionen Auskunft gibt? Gibt es Fachkräfte der Kommune, die sich darum kümmern, das bürgerschaftliche Engagement zu wecken, und die Nutzungen begleiten?

Kriterium 22 — Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer

  • Wurden (werden) Nutzerinnen und Nutzer in der Planungsphase beteiligt? Spielten Sicherheitsaspekte im Beteiligungsprozess eine Rolle?
  • Erhalten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sich am Betrieb der wohnbezogenen Infrastruktur zu beteiligen?
  • Werden Kräfte im Wohnumfeld (z. B. Einzelhandel, Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer gezielt auf die Möglichkeiten der Mitwirkung hingewiesen)?
  • Gibt es die Option, Nutzerinnen und Nutzer in die Pflege der Infrastruktur einzubeziehen? Unterstützen nutzende Personen bei der Bewirtschaftung von Freiflächen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen?
  • Besteht die Möglichkeit, Kosten für Pflegemaßnahmen, die Nutzende oder Nachbarn durchführen, zu ersetzen (z. B. für Pflanzen und Blumen)?
  • Ist es machbar, mit Nutzenden (vertraglich) zu vereinbaren, dass sie Dinge im Bereich der wohnbezogenen Infrastruktur regelmäßig mit kontrollieren?

Kriterium 23 — Anstoßen von Eigenverantwortung / Identifikation

  • Können Nutzerinnen und Nutzer für öffentliche Bereiche der wohnbezogenen Infrastruktur selbst Verantwortung übernehmen?
  • Werden Nutzerinnen und Nutzern Optionen der Verantwortungsübernahme (z. B. Baumpatenschaften, Spielplatzpatenschaften, Teilnutzung von öffentlichen Flächen etc.) gezielt angeboten?
  • Werden Nutzerinnen und Nutzer motiviert, an Maßnahmen der Gestaltung, der Bepflanzung, des Neu- und Umbaus aktiv mitzuwirken?
  • Wird die Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Ort angeregt (z.B. durch Beteiligung an der Suche nach Namen/Bezeichnung des Orts)?
  • Werden privatwirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen angeregt, um die Sicherheitssituation des öffentlichen Raums zu verbessern?
  • Gibt es jemanden in der Kommune, der sich um das Wecken von Eigeninitiative kümmert? Gibt es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für diese Belange vor Ort?